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   VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14.NW   

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VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14.NW (https://dejure.org/2014,17291)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01.07.2014 - 1 L 384/14.NW (https://dejure.org/2014,17291)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 1 L 384/14.NW (https://dejure.org/2014,17291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 GleichstG RP, § 9 GleichstG RP, Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um ein Beförderungsamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme eines Leistungsvergleich bei einer beamtenrechtlichen Beförderungsentscheidung anhand dienstlicher Beurteilungen

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,LGG § 7,LGG § 9
    Ausschöpfung, Auswahlrichtlinie, Auswertung, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Besetzung, Besetzungsvermerk, Beurteilung, Beurteilungsgrundlage, Beurteilungsstil, Bewerber, dienstliche Beurteilung, Einzelexegese, Exegese, Frau, Frauenförderung, Geschlecht, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Das bedeutet, dass der Dienstherr nicht nur das Gesamturteil, sondern auch den übrigen Inhalt der dienstlichen Beurteilungen, namentlich die Beurteilungsgrundlagen, zur Kenntnis nehmen und im Hinblick auf die zu treffende Beförderungsentscheidung auswerten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG - mit Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).

    Auch die unterschiedlichen Beurteiler und Beurteilungsstile rechtfertigen kein vollständiges Absehen von einer ausschärfenden Betrachtung der Beurteilungen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.).

    Eine Entscheidung des OVG zu dieser Frage - abweichend von dem Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. - folgt daraus nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil die Erwägungen im Beschluss vom 15. Oktober 2013 sich lediglich darauf bezogen, dass der damalige Antragsteller bei der gebotenen Wiederholung des Auswahlvorgangs nicht chancenlos sei.

    Aussagekräftig ist die Beurteilung nur dann, wenn sie zusammen mit den Beurteilungen der übrigen Bewerber tatsächlich eine Bestimmung der Stellung des Beamten in einem Bewerberfeld zulässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O., mit Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris und vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, BVerwGE 111, 318).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Das LGG enthält in § 9 indessen eine Öffnungsklausel für männliche Bewerber und trägt dadurch rechtlichen Bedenken gegen einen absoluten Vorrang des Auswahlkriteriums der Frauenförderung Rechnung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 -, juris).

    Die Berücksichtigung des Dienstalters im Rahmen einer Härtefallregelung ist zulässig und es dürfte auch nicht zu beanstanden sein, wenn zugunsten des männlichen Bewerbers erst ein mindestens 60 Monate höheres Dienstalter durchschlägt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2013 - 2 B 10707/13

    Zum Erfordernis einer Stellenausschreibung für Beförderungsstellen im

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Die dafür gegebene Begründung, wegen der unterschiedlichen Beurteilungsstile der verschiedenen Beurteiler und der regelmäßig hohen Anzahl der zu vergleichenden Beurteilungen sei eine inhaltliche Ausschöpfung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen nicht möglich, überzeugt selbst dann nicht, wenn Ausnahmen vom Gebot der vollständigen Auswertung der dienstlichen Beurteilungen in besonderen Fällen zulässig sein sollten (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 B 10589/99.OVG - und Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 2 B 10707/13.OVG -).

    Das kann auch dem bereits zitierten Beschluss des OVG vom 15. Oktober 2013, a.a.O., nicht entnommen werden.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Das bedeutet, dass der Dienstherr nicht nur das Gesamturteil, sondern auch den übrigen Inhalt der dienstlichen Beurteilungen, namentlich die Beurteilungsgrundlagen, zur Kenntnis nehmen und im Hinblick auf die zu treffende Beförderungsentscheidung auswerten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG - mit Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Das bedeutet, dass der Dienstherr nicht nur das Gesamturteil, sondern auch den übrigen Inhalt der dienstlichen Beurteilungen, namentlich die Beurteilungsgrundlagen, zur Kenntnis nehmen und im Hinblick auf die zu treffende Beförderungsentscheidung auswerten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG - mit Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Das genügt für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungseilverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Das bedeutet, dass der Dienstherr nicht nur das Gesamturteil, sondern auch den übrigen Inhalt der dienstlichen Beurteilungen, namentlich die Beurteilungsgrundlagen, zur Kenntnis nehmen und im Hinblick auf die zu treffende Beförderungsentscheidung auswerten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG - mit Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Im Rahmen der Öffnungsklausel muss für den männlichen Bewerber, der die gleiche Qualifikation wie die weiblichen Bewerber besitzt, in jedem Einzelfall garantiert sein, dass die Bewerbung Gegenstand einer objektiven Beurteilung ist, bei der alle die Person des Bewerbers betreffenden Kriterien berücksichtigt werden, und der weiblichen Bewerbern eingeräumte Vorrang entfällt, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwiegen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C-409/95 -, ZBR 1998, 183 ff.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Aussagekräftig ist die Beurteilung nur dann, wenn sie zusammen mit den Beurteilungen der übrigen Bewerber tatsächlich eine Bestimmung der Stellung des Beamten in einem Bewerberfeld zulässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O., mit Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris und vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, BVerwGE 111, 318).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14
    Aussagekräftig ist die Beurteilung nur dann, wenn sie zusammen mit den Beurteilungen der übrigen Bewerber tatsächlich eine Bestimmung der Stellung des Beamten in einem Bewerberfeld zulässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O., mit Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris und vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, BVerwGE 111, 318).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 6 B 431/98

    Beamter; Beförderung; Frauenförderung; Einstweiliger Rechtsschutz; Europarecht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung;

    Andernfalls wären die Beurteilungen - auch in ihren Gesamtergebnissen - für die Entscheidung über die Vergabe der Beförderungsstellen nicht mehr brauchbar (so VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 1 L 384/14.NW -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14

    Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung;

    Andernfalls wären die Beurteilungen - auch in ihren Gesamtergebnissen - für die Entscheidung über die Vergabe der Beförderungsstellen nicht mehr brauchbar (so VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 1 L 384/14.NW -).
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